Category Image
Rundschreiben

2013 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt [RS 2013/10]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2013 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 7. RS 2013/10, Entgeltersatzleistungen

(1) Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Kinderkrankengeld, Verletzten- und Kinderverletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, Pflegeunterstützungsgeld) gehören zu den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Maßgeblich ist der Bruttobetrag der Entgeltersatzleistung (Zahlbetrag einschließlich ggf. zu tragender Beitragsanteile des Versicherten). Für das Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGB III wird der Zahlbetrag der Leistung zugrunde gelegt.

(2) Für weitere Informationen zum Pflegeunterstützungsgeld siehe Ziff. 9..


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück