Category Image
Richtlinien

RidoHiMi – Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel

Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie zur Bestimmung des Verhältnisses zur Aufteilung der Ausgaben zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung (Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel - RidoHiMi)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

RidoHiMi – Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel



§ 5 RidoHiMi, Umsetzung der Pauschalierung

(1) Der Ausgabenausgleich für die doppelfunktionalen Hilfsmittel gemäß § 2 Satz 2 und § 3 Satz 2 ist zwischen Kranken- und Pflegekasse mindestens einmal pro Quartal, spätestens innerhalb von 5 Wochen nach Ablauf des Quartals, durchzuführen.

(2) Grundlage des Ausgabenausgleichs ist der Buchungstag der Ausgaben (Buchungssumme) für die doppelfunktionalen Hilfsmittel.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück