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Grundsätze

HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V [HebVtr]
Sozialversicherungsrecht
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HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe



Anlage 1.3 Ziff. A. HebVtr, Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung

Beratung der Schwangeren, auch mit Kommunikationsmedium
0100als ambulante hebammenhilfliche Leistung8,76 EUR
0101als Dienst-Beleghebamme8,76 EUR
0102als Begleit-Beleghebamme8,76 EUR
Die Positionsnummer 010x ist während der Schwangerschaft insgesamt höchstens 12-mal als individuelle persönliche Beratung abrechnungsfähig. Terminvereinbarungen und Serienberatungen (z. B. Informationen/Newsletter als allgemeine und nicht persönliche Hinweise) sind nicht abrechnungsfähig.
Die Positionsnummer 010x ist neben den Positionsnummern 02X0; 0300; 0400; 05XX und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.
Die Positionsnummer 010x kann an demselben Tag nur dann mehr als einmal abgerechnet werden, wenn die mehrmalige Erbringung der Leistung an demselben Tag durch die Beschaffenheit des Falles geboten war. Eine mehrmalige Abrechnung an demselben Tag ist in diesem Fall in der Rechnung unter Angabe der jeweiligen Uhrzeit der Leistungserbringung näher zu begründen.
Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft
0200als ambulante hebammenhilfliche Leistung35,06 EUR
Die Positionsnummer 0200 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig.
Die Positionsnummer 0200 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010x; 0240; 060x und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. Bei vorliegender Notwendigkeit kann im zeitlichen Zusammenhang neben der Positionsnummer 0200 die Positionsnummer 05X0 abgerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn neben der Positionsnummer 0200 im zeitlichen Zusammenhang die Positionsnummer 0230 abgerechnet wird.
Individuelles Vorgespräch über Fragen der Schwangerschaft und Geburt
0230als ambulante hebammenhilfliche Leistung48,84 EUR
Die Positionsnummer 0230 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig.
Die Positionsnummer 0230 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010x; 0240; 05XX; 060x und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.
Spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort
0240als ambulante hebammenhilfliche Leistung48,84 EUR
Die Positionsnummer 0240 ist bei jeder Schwangeren, die die Absicht hat, im häuslichen Umfeld, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder mit einer Begleit-Beleghebamme in einem Krankenhaus zu gebären, als Pauschale einmal abrechnungsfähig, sofern dieses Aufklärungsgespräch für den gewählten Geburtsort vor der 38. SSW stattfand.
Die Absicht der Versicherten, im häuslichen Umfeld, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder mit einer Begleit-Beleghebamme in einem Krankenhaus zu gebären, ist in der Versichertenbestätigung zu dokumentieren.

Die Positionsnummer 0240 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010x; 0200, 0230, 05XX; 060x und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.
Befristete Leistungsvergütung für individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft
0270als ambulante hebammenhilfliche Leistung als Videobetreuung35,06 EUR
Die Positionsnummer 0270 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig.
Die Positionsnummer 0270 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010X; 0240 oder 0290, 060X und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. Bei vorliegender Notwendigkeit kann im zeitlichen Zusammenhang neben der Positionsnummer 0270 die Positionsnummer 05X0 abgerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn neben der Positionsnummer 0270 im zeitlichen Zusammenhang die Positionsnummer 0280 abgerechnet wird.
Die Positionsnummer 0270 ist neben der Positionsnummer 0200 nicht abrechnungsfähig.
Befristete Leistungsvergütung für individuelles Vorgespräch über Fragen der Schwangerschaft und Geburt
0280als ambulante hebammenhilfliche Leistung als Videobetreuung48,84 EUR
Die Positionsnummer 0280 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig.
Die Positionsnummer 0280 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010X; 0240 oder 0290, 05XX, 060X und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.
Die Positionsnummer 0280 ist neben der Positionsnummer 0230 nicht abrechnungsfähig.
Befristete Leistungsvergütung für spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort
0290als ambulante hebammenhilfliche Leistung als Videobetreuung48,84 EUR
Die Positionsnummer 0290 ist bei jeder Schwangeren, die die Absicht hat, im häuslichen Umfeld, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder mit einer Begleit-Beleghebamme in einem Krankenhaus zu gebären, als Pauschale einmal abrechnungsfähig, sofern dieses Aufklärungsgespräch für den gewählten Geburtsort vor der 38. SSW stattfand.
Die Absicht der Versicherten, im häuslichen Umfeld, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder mit einer Begleit-Beleghebamme in einem Krankenhaus zu gebären, ist in der Versichertenbestätigung zu dokumentieren.
Die Positionsnummer 0290 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010X; 0200 oder 0270, 0230 oder 0280, 05XX, 060X und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.

Die Positionsnummer 0290 ist neben der Positionsnummer 0240 nicht abrechnungsfähig.
Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren
0300als ambulante hebammenhilfliche Leistung33,86 EUR
Die Positionsnummer 0300 ist abrechnungsfähig
  • a)bei normalem Schwangerschaftsverlauf,
  • b)bei pathologischem Schwangerschaftsverlauf, wenn die Hebamme die Vorsorgeuntersuchung auf ärztliche Anordnung vornimmt,
  • c)wenn die Schwangere wegen eines pathologischen Schwangerschaftsverlaufs ärztliche Betreuung trotz Empfehlung der Hebamme nicht in Anspruch nehmen möchte.
Die Vorsorgeuntersuchung ist im Mutterpass des G-BA in der jeweils gültigen Fassung zu dokumentieren.
Die Positionsnummer 0300 ist hinsichtlich der Zeitintervalle (in der Regel alle 4 bzw. 2 Wochen) und Leistungsinhalten der jeweils gültigen Fassung der Mu-RL nur abrechnungsfähig, soweit sie nicht bereits durch einen anderen Leistungserbringer durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert wurde.
GDM Screening
0400als ambulante hebammenhilfliche Leistung10,79 EUR
Die Positionsnummer 0400 ist ausschließlich als sog. Vortest und nur einmalig abrechnungsfähig und beinhaltet auch die Entnahme von Körpermaterial, Glucoselösung und deren Beschaffung.
Die Positionsnummer 0400 ist nur abrechnungsfähig, soweit sie im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung nach Positionsnummer 0300 und nicht bereits durch einen anderen Leistungserbringer durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert wurde.
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen, für jede angefangene 30 Minuten
0500als ambulante hebammenhilfliche Leistung22,67 EUR
0501als Dienst-Beleghebamme22,67 EUR
0502als Begleit-Beleghebamme22,67 EUR
Nicht abrechenbar sind Leistungen ohne persönliche Hilfeleistung bei der Schwangeren.
Dauert die Leistung nach den Positionsnummern 050x und 051x länger als 3 Stunden, so ist die Notwendigkeit der über 3 Stunden hinausgehenden Hilfe in der Rechnung zu begründen.
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen, für jede angefangene 30 Minuten gemäß Anlage 1.1 Anlage 1.1 § 3 Absatz 1
0510als ambulante hebammenhilfliche Leistung27,19 EUR
0511als Dienst-Beleghebamme27,19 EUR
0512als Begleit-Beleghebamme27,19 EUR
Nicht abrechenbar sind Leistungen ohne persönliche Hilfeleistung bei der Schwangeren.
Dauert die Leistung nach den Positionsnummern 050x und 051x länger als 3 Stunden, so ist die Notwendigkeit der über 3 Stunden hinausgehenden Hilfe in der Rechnung zu begründen.
Maßgeblich für die Abrechnung dieser Leistung ist bei dem in der Übergangszeit liegenden Leistungsanteil der Zeitpunkt der Beendigung dieses Anteils.
Befristete Leistungsvergütung für Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen
0570als ambulante hebammenhilfliche Leistung als Videobetreuung22,67 EUR
0580gemäß Anlage 1.1 § 3 Absatz 127,19 EUR
Beratungen mit Kommunikationsmedium (in der Schwangerschaft: Positionsnummer 010X) stehen für die Leistungserbringung bereits im ausreichenden Maße zur Verfügung (vgl. Anlage 1.3 Ziff. A.). Das gilt für eine telefonische Kurzbetreuung.
Ist eine weitergehende Betreuung als Videobetreuung in der Schwangerschaft über einen ununterbrochenen Zeitraum von über 20 Minuten notwendig und möglich, wird die gesamte bis dahin erbrachte Leistung bis zur 40. Minute übergangsweise einmalig als Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen nach der Positionsnummer 0570 oder 0580 abgerechnet.
Eine weitergehende Betreuung mittels Videobetreuung in der Schwangerschaft über einen ununterbrochenen Zeitraum von über 40 Minuten oder eine weitere Videobetreuung von über 20 Minuten am selben Tag ist nur mit schriftlicher Begründung abrechenbar. Bei einem ununterbrochenen Zeitraum von über 40 Minuten wird die gesamte bis dahin erbrachte Leistung ab der 41. Minute übergangsweise 2-malig als Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen nach der Positionsnummer 0570 oder/und 0580 abgerechnet.
In den Fällen der weitergehenden Betreuung mittels Videobetreuung bei einem ununterbrochenen Leistungszeitraum von über 20 Minuten bzw. ab der 41. Minute, ist die Abrechnung der Positionsnummer 0570 oder/und 0580 auf insgesamt 3 Leistungen pro Tag begrenzt.
Für Leistungszeiten einer Gesamtzeit der Videobetreuung von bis zu 20 Minuten ist die Positionsnummer 0100 ausschließlich abrechenbar. 1
Die Vorgaben der Anlage 1.3 Ziff. A. gelten im Übrigen unverändert. Das bedeutet insbesondere, dass die Positionsnummer 0100 neben den Positionsnummern 05X0 nur dann abrechnungsfähig ist, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. Eine Abrechnung der Positionsnummer 0100 für eine zeitlich unmittelbar vor oder nach der Positionsnummer 05X0 erbrachte Leistung ist damit weiterhin unzulässig.
Nicht abrechenbar sind Leistungen ohne persönliche Hilfeleistung bei der Schwangeren.
Die Positionsnummer 0570 oder 0580 ist für dieselbe Leistung neben den übrigen Positionsnummern 0230, 0280, 0240 und 0290 nicht abrechnungsfähig.

1 Beispiele für Abrechnungen der Pos.-Nummer 0100 i. Z. m. Teilleistungen aus Positionsnummer 0570 (ohne Zuschläge; Leistungen an regulären Werktagen Montag bis Freitag bei unterschiedlichen Versicherten):

Tatsächlicher Beginn und Ende der BetreuungÜbergangsregelungenBetrag nach Anlage 1.3 Ziff. A.
Unter 20 Minuten
7:45 bis 7:483 Minuten8 EUR (1 x 0100)
8:00 bis 8:1010 Minuten8 EUR (1 x 0100)
12:05 bis 12:138 Minuten8 EUR (1 x 0100)
17:35 bis 17:4813 Minuten8 EUR (1 x 0100)
Über 20 Minuten
8:00 bis 8:2525 Minuten20,70 EUR (1 x 0570)
16:00 bis 16:3535 Minuten20,70 EUR (1 x 0570)
8:00 bis 8:5555 Minuten41,40 EUR (2 x 0570)
CTG — Cardiotokografische Überwachung
0600als ambulante hebammenhilfliche Leistung9,69 EUR
0601als Dienst-Beleghebamme9,69 EUR
0602als Begleit-Beleghebamme9,69 EUR
Die Positionsnummer 060x ist je Tag höchstens 2-mal abrechnungsfähig, es sei denn, dass weitere Überwachungen ärztlich angeordnet werden.
Geburtsvorbereitung in der Gruppe, bis zu 10 Schwangere je Gruppe und höchstens 14 Stunden, für jede Schwangere je Unterrichtsstunde (60 Minuten)
0700als ambulante hebammenhilfliche Leistung8,72 EUR
Befristete Leistungsvergütung für Geburtsvorbereitung in der Gruppe, bis zu 10 Schwangere je Gruppe und höchstens 14 Stunden, für jede Schwangere je Unterrichtsstunde (60 Minuten)
0770als ambulante hebammenhilfliche Leistung als Videobetreuung8,72 EUR
Übergangsweise ist es möglich, einen gemischten Kurs (gemischte Präsenz- und Onlineteilnahme von Versicherten im selben Kurs) anzubieten.
Die Gruppe von 10 Schwangeren darf zur gleichen Zeit in Kombination mit Leistungen der Gebühr 0700 nicht überschritten werden.
Die Positionsnummer 0770 ist für dieselbe Leistung neben der Positionsnummer 0700 nicht abrechnungsfähig. Liegt die erste Kurseinheit vor dem Ende des Geltungszeitraums dieser Vereinbarung, gelten die Regelungen dieser Vereinbarung bis zum Ende des Kurses fort.
Geburtsvorbereitung bei Einzelunterweisung, auf ärztliche Anordnung höchstens 28 Unterrichtseinheiten á 15 Minuten, für jede Unterrichtseinheit
0800als ambulante hebammenhilfliche Leistung11,31 EUR
Die Positionsnummer ist nur bei nachfolgenden Indikationen/Sachverhalten auf ärztliche Anordnung abrechnungsfähig:
  • -schwere Behinderung der Frau,
  • -vorzeitige Wehen, Frühgeburtsbestrebungen, infauste Prognose, zu erwartende Totgeburt,
  • -Grunderkrankung, Bettlägerigkeit, stationärer Aufenthalt.
Die Positionsnummer 0800 ist neben der Positionsnummer 0830 nicht abrechnungsfähig.
Geburtsvorbereitung bei Einzelunterweisung, ohne ärztliche Anordnung höchstens 28 Unterrichtseinheiten á 15 Minuten, für jede Unterrichtseinheit
0830als ambulante hebammenhilfliche Leistung11,31 EUR
Die Positionsnummer ist bei nachfolgenden Indikationen/Sachverhalten ohne ärztliche Anordnung abrechnungsfähig:
  • -Schwangere beabsichtigt, ihr Kind in Adoptionspflege zu geben.
Die Positionsnummer 0830 ist neben der Positionsnummer 0800 nicht abrechnungsfähig.

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