Category Image
Rundschreiben

2009 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht [RS 2009/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2009 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 4.6.2.5.5. RS 2009/01, SV-Luft und Umlagen nach dem AAG

Für die Arbeitgeberausgleichsversicherung ist keine SV-Luft zu bilden und keine Umlage ins Wertguthaben einzustellen. Die Umlagen bemessen sich nach § 7 AAG. Während der Arbeits- und der Freistellungsphase sind sie nach dem tatsächlich erzielten und zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu bemessen, jedoch nicht aus dem Wertguthaben zu finanzieren. Im Störfall sind keine Umlagen zu berechnen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück