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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 1

Grundsätzliche Hinweise Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft [RS 2024/01]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 5.4.4. RS 2024/01, Hilfsweise zugelassene Nachweise

(1) Wenn die unter den Ziff. 5.4.1. bis Ziff. 5.4.3. aufgeführten Unterlagen nicht vorhanden und auch nicht mehr zu beschaffen sind, können hilfsweise folgende Unterlagen als Beweismittel dienen:

  • -Taufbescheinigung,
  • -Zeugenerklärungen.

(2) Die Nachweisführung durch die vorgenannten Unterlagen ist nur dann möglich, wenn selbst nach Ausschöpfung aller Mittel eine der in den Ziff. 5.4.1. bis Ziff. 5.4.3. genannten Unterlagen nicht beschafft werden kann.


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