Category Image
Grundsätze

VV Pflegeunfälle – Verwaltungsvereinbarung Pflegeunfälle

Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich bei Unfällen von häuslichen Pflegepersonen (VV Pflegeunfälle)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

VV Pflegeunfälle – Verwaltungsvereinbarung Pflegeunfälle



Ziff. 1.1. VV Pflegeunfälle

Wird die Krankenkasse mit Leistungen belastet, von denen sie aufgrund eigener Feststellungen (z. B. Angaben im Unfallfragebogen) annimmt, dass diese wegen eines Pflegeunfalls einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson notwendig wurden, wendet sie sich mit dem als Anlage beigefügten Muster-Vordruck an die zuständige Pflegekasse mit der Bitte um Mitteilung, ob es sich bei dem Gepflegten um einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 SGB XI und bei dem Verletzten um eine Pflegeperson im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI handelt.


Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück