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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 44 SGB V Ziff. 1.3. RS 1988/01, Stufenweise Wiedereingliederung

Dem Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 1 SGB V steht nicht entgegen, dass während der Arbeitsunfähigkeit eine schrittweise, medizinisch begründete allmähliche Arbeitsbelastung einsetzt. Die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess (vgl. § 74 SGB V) setzt jedoch die Zustimmung aller Beteiligten (Versicherter, Arbeitgeber und Arzt sowie ggf. Betriebsarzt und/oder Medizinischer Dienst) voraus. Mit der medizinisch kontrollierten, langsamen arbeitsmäßigen Belastung (z. B. nach Herzoperation oder Herzinfarkt) tritt demnach keine Arbeitsfähigkeit ein; Maßstab oder Bezugspunkt für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bleibt nach Art und Umfang vielmehr die letzte — versicherte — Beschäftigung.


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