Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 60 SGB V Ziff. 6. RS 1988/01, Kosten des Rücktransports bei Erkrankung im Ausland

Kosten des Rücktransports bei Erkrankung im Ausland sind von der Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies entspricht dem in § 16 Absatz 1 Nummer 1 SGB V enthaltenen Grundsatz des Ruhens von Leistungen bei Auslandsaufenthalt. Ausgenommen bleiben allerdings die Fälle des . . . § 18 SGB V (vgl. dortige Anmerkungen).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück