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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 2.1.1.1.1.1.3. RS 2022/06, Besonderheit Altersteilzeit

(1) Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmenden ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Bei der Altersteilzeit handelt sich ebenfalls um eine flexible Arbeitszeitregelung, sodass die Ausführungen (siehe Ziff. 2.1.1.1.1.1., Ziff. 3.1.3. und Ziff. 6.6.) grundsätzlich entsprechend anzuwenden sind.

(2) Lediglich die "Laufzeiten" einer Altersteilzeitvereinbarung sind regelmäßig länger als bei sonstigen flexiblen Arbeitszeitvereinbarungen. Gleichzeitig ist nach dem Ende der Freistellungsphase regelmäßig — im Gegensatz zu anderen flexiblen Arbeitszeitregelungen — ein Ausscheiden aus der Beschäftigung vorgesehen, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die Arbeit nach der Freistellung nicht mehr aufgenommen wird. Es besteht daher nach dem Ende der Freistellungsphase regelmäßig kein Anspruch mehr auf Krankengeld.


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