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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 4.5.9. RS 2022/06, Gründungszuschuss für Existenzgründende

Sind Beziehende eines Existenzgründerzuschusses bei der Krankenkasse als Selbständige freiwillig versichert und haben sie von ihrem Wahlrecht zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V Gebrauch gemacht, bleibt die Zahlung des Existenzgründerzuschusses für die Krankengeldberechnung unberücksichtigt. Obwohl er im Rahmen der Beitragsbemessung der freiwilligen Versicherung der Beitragspflicht als Einnahme unterliegt, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht (§ 240 SGB V), stellt der beitragspflichtige Teil des Gründungszuschusses kein Arbeitseinkommen dar und kann daher bei der Berechnung des Krankengeldes nach § 47 Absatz 4 Satz 2 SGB V nicht berücksichtigt werden. Zur Berechnung des Krankengeldes von Selbständigen wird auf die Aussagen unter Ziff. 3.2.2.1. verwiesen.


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