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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 12.7.3.6.1. RS 2022/06, Ruhen des Arbeitslosengeldbezuges

Für die Dauer einer Sperrzeit, Urlaubsabgeltung oder Entlassungsentschädigung besteht kein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V (siehe Ziff. 12.2.1.1.4.1.1.). Daher greift die Ruhensregelung nach § 49 Absatz 1 Nummer 3a SGB V bei einer Sperrzeit nicht.


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