Category Image
Richtlinien

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) [PsychTh-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie



§ 41 PsychTh-RL, Evaluation gemäß Beschluss vom 16. 6. 2016

(1) Die Sprechstunde wird innerhalb von 5 Jahren nach Beschlussfassung evaluiert.

(2) Die Rezidivprophylaxe wird innerhalb von 5 Jahren nach Beschlussfassung evaluiert.

(3) Innerhalb von 4 Jahren nach Inkrafttreten der Regelung in § 21 Absatz 1 führt der G-BA eine Evaluation bei psychoanalytisch begründeten Verfahren und bei Verhaltenstherapie durch, die überprüft, ob die Regeländerung zu einer Veränderung der Inanspruchnahme, insbesondere zur Gruppengröße und zu einer prozentualen Erhöhung (Einzel- vs. Gruppentherapie) geführt hat.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück