Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Härtefälle

    Der sog. Härtefall gilt nur für Zuzahlungen gesetzlich Versicherter zum Z - Zahnersatz. Eine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen gibt es für die anderen Leistungsarten nur für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Andere Versicherte leisten Zuzahlungen bis zu ihrer individuellen B - Belastungsgrenze.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Weitere Inhalte

    Passende Rechtsdatenbankeinträge

    Kontakt zur AOK Nordost
    Telefon Icon

    AOK-Service-Telefon

    0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
    Formular Icon

    Formulare

    Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück