Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Mindestlohn

    Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland bereits seit 2015. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Über die Anpassung des Mindestlohns entscheidet alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammensetzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird.

    Seit dem 01.01.2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro. Den entsprechenden Beschluss hat die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2023 gefasst.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Weitere Inhalte

    Passende Rechtsdatenbankeinträge

    Kontakt zur AOK Nordost
    Telefon Icon

    AOK-Service-Telefon

    0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
    Formular Icon

    Formulare

    Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück