Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Pflegebedürftigkeit

    Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK Nordost
    Telefon Icon

    AOK-Service-Telefon

    0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
    Formular Icon

    Formulare

    Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück