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ArbGG – Arbeitsgerichtsgesetz

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ArbGG – Arbeitsgerichtsgesetz



§ 4 ArbGG, Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit

In den Fällen des § 2 Absatz 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis § 110 ausgeschlossen werden.


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