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WpHG – Wertpapierhandelsgesetz

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
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WpHG – Wertpapierhandelsgesetz



§ 13 WpHG, Sofortiger Vollzug

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 13 und den §§ 7 bis § 10a und § 54 Absatz 1 einschließlich der Androhung und der Festsetzung von Zwangsmitteln haben keine aufschiebende Wirkung.

§ 13 geändert durch G vom 19. 3. 2020 (BGBl. I S. 529), G vom 3. 6. 2021 (BGBl. I S. 1568) und G vom 27. 12. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) (30. 12. 2024).


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