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§ 36a StVO, Zeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis

1 Die Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 StTbV, die dieser in entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 1 bis 4 gibt, sind zu befolgen. 2 Zeichen und Weisungen der Polizei gehen den Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters vor.

§ 36a eingefügt durch V vom 28. 8. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 236).


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