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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 28 SGB XI Ziff. 1. RS 2024/08, Leistungsarten

§ 28 Absatz 1 bis 1b SGB XI enthält die Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung, ohne selbst eine anspruchsbegründende Bestimmung zu sein. Die konkreten Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den §§ 14 bis § 18c SGB XI sowie den §§ 7a, § 28 Absatz 2 bis § 45b, § 45e und § 91 SGB XI.


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