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HwO – Handwerksordnung

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
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HwO – Handwerksordnung



§ 56 HwO

(1) Die Satzung der Handwerksinnung bedarf der Genehmigung durch die Handwerkskammer des Bezirks, in dem die Handwerksinnung ihren Sitz nimmt.

(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn

  • 1.die Satzung den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht,
  • 2.die durch die Satzung vorgesehene Begrenzung des Innungsbezirks die nach § 52 Absatz 3 Satz 2 erforderliche Genehmigung nicht erhalten hat.

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