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BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

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BGB – Bürgerliches Gesetzbuch



§ 624 BGB, Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als 5 Jahre

1 Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als 5 Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von 5 Jahren gekündigt werden. 2 Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.


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