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    BVerfG 23.09.2015 - 1 BvR 2371/13 - Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene Entscheidung

    Normen

    § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, §§ 9ff VersAusglG, §§ 20ff VersAusglG, § 9, § 20, § 51

    Vorinstanz

    vorgehend BGH, 24. Juli 2013, Az: XII ZB 340/11, Beschluss

    Gründe

    1

    Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Insbesondere ist die zugrundeliegende Rechtslage in der vom Bundesgerichtshof gewählten Auslegung mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.

    2

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

    3

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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