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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.1.1.2.6.1. RS 2022/06, Anspruchsvoraussetzungen

(1) Nach § 101 Absatz 1 Nummer 1 SGB III haben Arbeitnehmende in der Schlechtwetterzeit vom 1. 12. bis 31. 3. Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Form des Saison-Kurzarbeitergeldes, wenn

  • -sie in einem Betrieb beschäftigt sind, der dem Baugewerbe oder einem Wirtschaftszweig angehört, der von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen ist,
  • -ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt,
  • -die betrieblichen Voraussetzungen des § 97 SGB III sowie die persönlichen Voraussetzungen des § 98 SGB III erfüllt sind und
  • -der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit nach § 99 SGB III angezeigt worden ist.

(2) Ein Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld besteht u. a. nicht

  • -für Tage der Arbeitsunfähigkeit, wenn
    • -die Erkrankung vor dem Beginn des Saison-Kurzarbeitergeldbezugs bzw. während eines Kalendermonats ohne Saison-Kurzarbeitergeldbezug des Betriebes eingetreten ist und Anspruch auf Krankengeld (in Höhe des Saison-Kurzarbeitergeld) besteht oder
    • -kein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall besteht (z. B. bei Erschöpfung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung).

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