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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.1.1.2.6.2. RS 2022/06, Zahlung des Saison-Kurzarbeitergeldes

Saison-Kurzarbeitergeld wird bei Erfüllung der in § 101 SGB III genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge eines saisonbedingten Arbeitsausfalls vorübergehend verkürzt wird. Wie das Kurzarbeitergeld wird dem Arbeitgeber auch das Saison-Kurzarbeitergeld auf seinen schriftlichen Antrag hin von der Agentur für Arbeit erstattet. Saison-Kurzarbeitergeld wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.


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