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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 116 EStG, Anrechnung auf die Einkommensteuer

§ 116 angefügt durch G vom 23. 5. 2022 (BGBl. I S. 749).

(1)1 Eine nach § 115 Absatz 1 festgesetzte Energiepreispauschale ist auf die festgesetzte Einkommensteuer anzurechnen. 2 Die festgesetzte Energiepreispauschale ist bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 233a Absatz 3 Satz 1 AO entsprechend zu berücksichtigen.

(2) Ergibt sich nach der Anrechnung nach Absatz 1 ein Erstattungsbetrag, so wird dieser dem Anspruchsberechtigten ausgezahlt.


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