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GG – Grundgesetz

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
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Artikel 25 GG

1 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2 Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.


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