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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 37 SGB V Ziff. 3.3. RS 1988/01, Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Arbeiten gehören zur häuslichen Krankenpflege, soweit sie auf Versorgung des Versicherten, z. B. im hygienischen Bereich, oder durch Zubereitung von Mahlzeiten gerichtet sind. Weitergehende Leistungen können im Rahmen der Haushaltshilfe beansprucht werden (vgl. § 38 SGB V Ziff. 1.).


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