Category Image
Gesetze

ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
Arbeitsrecht
Navigation
Navigation

ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz



§ 23 ASiG, Inkrafttreten

(1)1 Dieses Gesetz, ausgenommen § 14 und § 21, tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden 12. Kalendermonats in Kraft. 2 § 14 und § 21 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

(2) (Aufhebungsvorschrift)


Vorherige Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück