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Verordnungen

FAVO – Festbetrags-Anpassungsverordnung

Verordnung zur Anpassung von Arzneimittel-Festbeträgen (Festbetrags-Anpassungsverordnung - FAVO)
Sozialversicherungsrecht
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FAVO – Festbetrags-Anpassungsverordnung



§ 3 FAVO, [Inkrafttreten]

1 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2 Die nach § 1 angepassten und nach § 2 angeglichenen Festbeträge werden mit Wirkung vom 1. 1. 2002 angewendet; bis zu diesem Zeitpunkt werden die bisherigen Festbeträge angewendet.


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