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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 3.3.7. KVdRMeldeGs, Besonderheiten

Hinsichtlich des Pflegeversicherungsverhältnisses können sich trotz bestehender Versicherungspflicht besondere Meldetatbestände ergeben, die eine Änderung der Kennzeichnung des Rentenzahlfalles erforderlich machen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Eintritt oder Wegfall des Anspruchs auf Beihilfe/Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Regelungen (§ 28 Absatz 2 SGB XI) oder um den Eintritt oder das Ende der beitragsfreien Mitgliedschaft (§ 56 Absatz 4 SGB XI).


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