Category Image
Verordnungen

KK-AltRückV – Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung

Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände (Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung - KK-AltRückV)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

KK-AltRückV – Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung



§ 1 KK-AltRückV, Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf die Krankenkassen und die Verbände der Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse anzuwenden.

§ 1 geändert durch G vom 12. 4. 2012 (BGBl. I S. 579).


Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück