Category Image
Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.16. MobRehaEmpf, Qualitätsmanagement

Ambulante Rehabilitationseinrichtungen und somit auch mobile Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementverfahren durchzuführen. Die grundsätzlichen Anforderungen an das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement für Einrichtungen der ambulanten Rehabilitation sind in § 4b der Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung und zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der stationären und ambulanten Rehabilitation nach § 137d Absätze 1, 2 und 4 SGB V vom 1. 6. 2008 geregelt. Als Nachweis des internen Qualitätsmanagements führen die ambulanten Rehabilitationseinrichtungen eine schriftliche Selbstbewertung durch oder ersetzen diese Verpflichtung durch ein Qualitätsmanagement-Zertifikat. Der zwischen den Vertragspartnern der vorgenannten Vereinbarung abgestimmte Selbstbewertungsbogen ist u. a. auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter folgendem Link eingestellt:

www.gkvspitzenverband.de/krankenversicherung/rehabilitation/rehabilitation_qualitaetsmanagement/rehabilitation_qualitaetsmanagement.jsp


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück