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Grundsätze

GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG

Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
Sozialversicherungsrecht
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GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG



Ziff. 4.2.9. GMG-Empf, Fahrkosten

(1) Eine Fahrkostenerstattung als Nebenleistung ist im Rahmen von ambulanten Behandlungen grundsätzlich ausgeschlossen und kommt ansonsten — sofern nach § 60 SGB V vorgesehen — nur bis zur nächsten geeigneten (ggf. inländischen) Behandlungsmöglichkeit in Betracht.

(2) Die Kostenübernahme eines Rücktransportes in das Inland scheidet wie bisher aus (vgl. § 60 Absatz 4 SGB V).


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