Category Image
Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.I.1. RS 1994/01, Allgemeines

Das Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung entspricht weitgehend dem Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung. Abweichungen gibt es allerdings insbesondere dort, wo die Schaffung eines neuen Sozialversicherungszweiges einschließlich der Einbeziehung sonstiger (nicht gesetzlich krankenversicherter) Personen in die Versicherungspflicht systembedingt Regelungen erfordert, die nicht durch die der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück