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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.IV.12. RS 1994/01, Bemessungsgrundlage für sonstige Versicherte

Für die Beitragsbemessung der nach § 21 SGB XI Versicherungspflichtigen gilt § 240 SGB V ebenfalls entsprechend (§ 57 Absatz 4 Satz 1 SGB XI).


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