Category Image
Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 60 SGB X Ziff. 2. RS 1981/01, Die Voraussetzungen der sofortigen Vollstreckung

Die Verpflichtung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der inhaltlich an die Stelle eines entsprechenden Verwaltungsakts getreten ist, sich der sofortigen Vollstreckung zu unterwerfen, bedarf als Vertragsbestandteil oder auch gesonderte vertragliche Verpflichtung gemäß § 56 der Schriftform. Die Unterwerfungserklärung muss von Seiten der Behörde durch einen besonders qualifizierten Kreis von Behördenvertretern erklärt werden, nämlich dem Behördenleiter, seinem allgemeinen Vertreter oder einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit der Befähigung zum Richteramt. Das Erfordernis der Befähigung zum Richteramt bezieht sich nur auf besondere Vertreter der Behörde, nicht auf den Behördenleiter und seinen allgemeinen Vertreter. . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück