Category Image
Rundschreiben

1986 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Änderung wirtschafts-, verbraucher-, arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften; Änderungen des Krankenversicherungsrechts [RS 1986/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1986 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.1.2.2.1. RS 1986/01, [Beschäftigung als Arbeitnehmer]

In den letzten 5 Jahren vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung muss nach [§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V] ausschließlich ein Beschäftigungsverhältnis als [Arbeitnehmer] vorgelegen haben. Nicht erforderlich ist, dass durchgehend ein Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber bestanden hat. Ein Wechsel des Arbeitgebers berührt den Anspruch auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht dann nicht, wenn sich die [Beschäftigungen] nahtlos aneinander anschließen. . .  [Der] zwischenzeitliche Bezug von Arbeitslosengeld [schließt] dagegen eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht aus.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück