Category Image
Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.IV.3.1. RS 1991/01, Wehr- und Zivildienstleistende

Für die nach § 3 Satz 1 Nummer 2 SGB VI versicherten Wehr- und Zivildienstleistenden[, Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG und für Kindererziehungszeiten] trägt nach § 170 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI . . . der Bund die Beiträge zur Rentenversicherung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück