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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.2.2. RS 1997/01, Beitragsbemessungsgrenze

(1) Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung orientiert sich nach § 341 Absatz 4 SGB III . . . an der Beitragsbemessungsgrenze der [allgemeinen Rentenversicherung]; dies gilt auch für in der knappschaftlichen Rentenversicherung versicherte Personen.

(2) Die Beitragsbemessungsgrenze in der [allgemeinen Rentenversicherung] wird gemäß § 160 bzw. § 275b SGB VI durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats festgesetzt. . .


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