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Rundschreiben

1999 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000); leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1999/01]
Sozialversicherungsrecht
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1999 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 11. RS 1999/01, Kieferorthopädische Behandlung

(nicht abgebildet; vgl. Bd. I: § 29 Absatz 4 SGB V)

Mit der Neufassung soll sichergestellt werden, dass die Indikationen in den Kieferorthopädie-Richtlinien nicht therapiebezogen, sondern befundbezogen und objektiv überprüfbar definiert werden. Dadurch können in den Kieferorthopädie-Richtlinien [KoBh-RL] die Voraussetzungen zur medizinischen Behandlungsnotwendigkeit wesentlich trennschärfer definiert und deren Einhaltung besser kontrolliert werden. Mit der Vorgabe einer verbindlichen Indikationslinie soll die medizinische Indikation genauer von der überwiegend ästhetischen Indikation abgegrenzt und objektiv überprüfbar gemacht werden.


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