Category Image
Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. C.II.3. RS 2002/02, Form der Meldungen

Die Meldungen der Leistungsträger für Personen, die aufgrund des Entgeltersatzleistungsbezugs der Rentenversicherungspflicht unterliegen, sind im Wege der Datenübertragung zu erstatten (§ 38 Absatz 2 Satz 1 DEÜV). Für die Übermittlung der Daten ist der hierzu abgestimmte Datensatz mit den dazugehörigen Datenbausteinen zu verwenden.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück