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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/03]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 4.9.3. RS 2015/03, Privat Versicherte

Ist der Empfänger gemäß § 193 Absatz 3 VVG bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert, erstattet dieses dem Arbeitgeber auf Antrag die vollen Kosten der geleisteten Entgeltfortzahlung zuzüglich den geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (siehe Ausführungen zur Anlage 1, Abschnitt 2e).


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