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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen [RS 2015/03]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 6.1. RS 2015/03, Allgemeines

Auch hier handelt sich um eine Folgeänderung zum neuen § 3a (Absatz 1) EntgFG. Sie stellt sicher, dass Spender bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einem erkrankten Arbeitnehmer gleichgestellt werden und grundsätzlich keinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3a EntgFG über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus haben.


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