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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 11

Gemeinsames Rundschreiben Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV ab dem 1. 1. 2023 [RS 2022/11]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 11



Ziff. 4.3.2.1. RS 2022/11, Berechnungsformeln

(1) Bei der Beitragsberechnung im Übergangsbereich sind 3 verschiedene beitragspflichtige Einnahmen zu berücksichtigen, für die jeweils eine eigene Berechnungsformel anzuwenden ist. Es handelt sich um die beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des

(2) Die Zwischenergebnisse der jeweiligen Berechnung sind nach der Intention des Gesetzgebers nicht zu runden. Das Ergebnis der jeweiligen Berechnung ist auf 2 Dezimalstellen zu runden; die 2. Dezimalstelle ist um 1 zu erhöhen, wenn sich in der 3. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würde (§ 20 Absatz 2a Satz 7 SGB IV in Verb. mit § 123 SGB VI).


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