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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.II.2. RS 1988/02, Tod des Versicherungspflichtigen

Ausdrücklich erwähnt wird in § 190 Absatz 1 SGB V, dass die Mitgliedschaft krankenversicherungspflichtiger Personen mit dem Tod des Mitglieds endet.


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