Category Image
Rundschreiben

2012 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG) [RS 2012/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2012 - Rundschreiben Nr. 1



§ 2 SGB V Ziff. 1. RS 2012/01, Allgemeines

Die Vorschrift besitzt klarstellenden Charakter und führt keine neuen Leistungen ein. Sie gilt als Ausnahme von § 2 Absatz 1 Satz 3 SGB V, wonach Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen haben und vollzieht die Rechtsprechung des BVerfG vom 6. 12. 2005 — 1 BvR 347/98 — nach ("Nikolausbeschluss").


Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück