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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz - UVEG [RS 1996/02]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 5.1. RS 1996/02, Allgemeines

. . . Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit [zwischen den Krankenkassen und den Trägern der Unfallversicherung] ergibt sich nunmehr aus § 20c SGB V, §§ 188 und § 189 SGB VII, sowie § 86 SGB X.


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