Category Image
Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Beitragsentlastungsgesetz; leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1996/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1996 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 13.1. RS 1996/03, Allgemeines

(1) Mit den durch das UVEG vorgenommenen Änderungen des § 49 Absatz 1 SGB V sollte der Grundsatz des § 11 Absatz 4 SGB V, nach dem auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kein Anspruch besteht, wenn die gesetzliche Unfallversicherung leistungsverpflichtet ist, auch für den Bereich des Krankengeldes klargestellt werden.

(2) Von der Folge dieser Neuregelung können insbesondere Leistungsansprüche für freiwillig krankenversicherte Selbständige betroffen sein. Für sie kann ein gegenüber dem Krankengeld ggf. niedrigeres Verletztengeld nicht mehr durch einen Krankengeld-Spitzbetrag aufgestockt werden.

(3) . . .

(4) Die Neueinführung des § 49 Absatz 3 SGB V steht vor allem im Zusammenhang mit den am 1. 10. 1995 in Kraft getretenen Neuregelungen im Bereich der Entgeltfortzahlung. Sie erfasst aber auch Entgeltersatzleistungen und erweitert und konkretisiert die erst durch das UVEG vorgenommene Modifizierung des § 49 Absatz 1 SGB V.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück