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Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz; leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1998/02]
Sozialversicherungsrecht
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1998 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 12.1. RS 1998/02, Allgemeines

Durch die Neuregelung wird klargestellt, dass bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung — neben der bereits bisher geregelten Zuzahlungsfreiheit für Arznei-, Verband- und Heilmittel — auch Zuzahlungsfreiheit bei der Versorgung mit Hilfsmitteln gegeben ist. "Bei Schwangerschaftsbeschwerden" bedeutet, dass entsprechende Leistungen wegen und während der Schwangerschaft erforderlich werden.


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