Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 1999 [RS 1998/03]
Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 1999 [RS 1998/03]
Ziff. A.III.1. RS 1998/03, Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld [und Saison-Kurzarbeitergeld]
(1) Nach [§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 SvEV] . . . sind Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld [und Saison-Kurzarbeitergeld] dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 v. H. des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach [§ 106] SGB III nicht übersteigen.
(2) Bei dieser Änderung handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung . . . 80 v. H. des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach [§ 106] SGB III bilden nach § 232a Absatz [2] SGB V und nach § 163 Absatz 6 SGB VI das fiktive Arbeitsentgelt, aus dem bei Bezug von Kurzarbeitergeld die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu berechnen sind. Übersteigen die Zuschüsse dieses fiktive Arbeitsentgelt nicht, sind sie beitragsfrei. . .
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